Nutzen Sie Ihre Budgets der für kostenfreie Entlastungs- und Pflegeleistungen
Wir unterstützen Sie im Alltag und entlasten dadurch pflegende Angehörige. Egal, ob Sie einen Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung besitzen: Unsere Dienstleistungen rechnen wir direkt mit der zuständigen Kasse ab. Doch auch als Privatzahler können Sie unsere zahlreichen Leistungen in Anspruch nehmen. Denn unser Anliegen ist es, Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen und Ihnen und Ihren Angehörigen die bestmöglichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu bieten.
Pflegeleistungen für Ihre individuellen Bedürfnisse
Abhängig von Ihrem aktuellen Pflegegrad, stehen Ihnen unterschiedliche Stunden für Ihre oder die Entlastung Ihren Liebsten im Alltag zu. Nutzen Sie unseren nachfolgenden Rechner, um den individuellen Stundenanspruch zu errechnen.
Unsere qualifizierten Mitarbeiter kümmern sich liebevoll um Sie und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und sich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit verlassen können.
Errechnen Sie Ihren individuellen Stundenanspruch
Abhängig von Ihrem aktuellen Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Stunden für Ihre oder die Entlastung Ihren Liebsten im Alltag zu. Nutzen Sie unseren nachfolgenden Rechner, um den individuellen Stundenanspruch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu errechnen.
Pflegeleistungs-Budgets zur Entlastung Ihres Alltags
Als zertifiziertes Unternehmen haben wir die Möglichkeit für Sie die nachfolgenden Budgets direkt über die Kranken- oder Pflegekasse abzurechnen. Dadurch entsteht in der Regel ein kostenfreier Anspruch unserer Leistungen. Unsere Mitarbeiter besprechen mit Ihnen die Situation, die Budgets und dazugehörigen Abrechnungsmodalitäten ganz transparent und sind dabei auch stets Ihr direkter Ansprechpartner in der Zukunft. Nutzen Sie dafür unkompliziert unser Kontaktformular und vereinbaren Sie jederzeit ein Gespräch mit uns – wir beraten Sie gerne zu folgenden Pflegebudgets:
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Kontakt125 € pro Monat neues Budget für Sie
Ganz gleich ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
Unkomplizierte Abrechnung über Ihre Pflegekasse
Pflegende Angehörige werden entlastet
Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen
289,60 € - 838 € monatlich extra zum Entlastungsbetrag
Nutzbar innerhalb der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5
Unkomplizierte Abrechnung über Ihre Pflegekasse
Kein zusätzlicher Antrag nötig
Sachgeld ist stets an eine Dienstleistung gebunden
Pflegesachleistungen
Als Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege gelten pflegerische Hilfen beider Körperpflege, Ernährung und Bewegung, was allgemein unter dem Begriff Grundpflege bekannt ist. Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 können einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40% des Betrags für Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen.
Kontakt1.612 € im Jahr extra
Nutzbar innerhalb der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5
Extra zum Entlastungsbetrag & Pflegesachleistungen
Temporäre Vertretung der pflegenden Angehörigen
Separate Beantragung notwendig
Verhinderungspflege
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege. Die Ersatzpflege kann auch durch einen anerkannten Betreuungsdienst erfolgen bis zu einem Betrag von jährlich 1612 €.
Kontakt806 € pro Jahr extra zur Verhinderungspflege
Nutzbar innerhalb Pflegegrad 2-5
Unkomplizierte Abrechnung über Ihre Pflegekasse
Als stationäre Überbrückungspflege
Zur Aufstockung der Verhinderungspflege möglich
Kurzzeitpflege
Wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflegebedarf, spricht man von Kurzzeitpflege. Für eine Dauer von 56 Tagen im Kalenderjahr werden hierfür maximal 1774€ von der Pflegekasse übernommen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit ungenutzte Budgets der Kurzzeitpflege (bis zu einem Betrag von 806€) für die Verhinderungspflege zu verwenden.
KontaktIndividuell genehmigte Hilfestellung
Bei Unfall, Erkrankung, Entbindung und Schwangerschaft
Unkomplizierte Abrechnung über Ihre Krankenkasse
Anspruch, sobald die haushaltsführende Person ausfällt
Inanspruchnahme ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1
Haushaltshilfe | § 38
Haushaltshilfen können Personen erhalten, die aufgrund von Krankheit, Schwangerschaftskomplikationen oder nach der Entbindung kurzzeitig Unterstützung benötigen. Eine Haushaltshilfe wird gewährt, wenn dem Versicherten selbst die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und kein anderes Mitglied des Haushaltes die Haushaltsführung übernehmen kann.
KontaktHauswirtschaft bei grundpflegerischen Versorgungsbedarf
Krankenhausvermeidungspflege
Unkomplizierte Abrechnung über Ihre Pflegekasse
Anspruch, je nach Krankheitsfall bis zu vier Wochen
Inanspruchnahme nur bei Pflegegrad 1
Haushaltshilfe | § 37
Um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen, kann die Krankenversicherung die erforderliche Grundpflege und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung finanzieren. Den Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken indem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.
KontaktIndividuell genehmigte Hilfestellung
Bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 und ohne Pflegegrad
Abrechnung über unterstützende Kostenträger
Extra Hilfen für Menschen mit Behinderung
Benachteiligte Personen sollen unterstützt werden
Teilhabe im Leben
Menschen mit Behinderung sollen selbstbestimmt in der Mitte der Gesellschaft leben können, ohne jedwede Diskriminierung. Deswegen erhalten Menschen mit Behinderung Leistungen um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
KontaktIndividuell besprochene Hilfestellung
Für akut benötigte Hilfe
Direkte Abrechnung zwischen Ihnen und dem Hilfswerk
Vor der Genehmigung Ihres Pflegegrades
Entlastung der pflegenden Angehörigen
Unterstützung ohne Pflegegrad
Ältere Menschen benötigen meist irgendwann Unterstützung im Alltag. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt diese durch ambulante Pflegedienste. Doch was ist mit Senioren, die noch zu fit sind und noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben? Menschen ohne einen Pflegegrad können natürlich auch unsere Unterstützung bei z.B. der Erledigung des Einkaufs oder wenn sie mal wieder in netter Gesellschaft sein wollen, in Anspruch nehmen.
KontaktBeantragen oder erhöhen Sie mit uns Ihren Pflegegrad
Wir kümmern uns von der Antragsstellung hin zum Widerspruch um alles für Sie. Dabei sind wir bei komplexen Fragen jederzeit Ihr Ansprechpartner und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
Benötigen Sie oder Ihre Angehörigen einen Pflegegrad? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir besprechen die aktuelle Situation und klären alle Fragen in Bezug auf die Antragsstellung. Gemeinsam erarbeiten wir die entsprechenden Inhalte für eine erfolgreiche Beantragung mit Ihnen.
Sie oder Ihre Liebsten haben einen Pflegegrad, jedoch sehen Sie diesen als nicht mehr angemessen, um den Alltag zu meistern? Gemeinsam besprechen wir mit Ihnen die Hintergründe zu der aktuellen Situation. Dabei übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrer Pflegekasse inkl. der anfallenden Bürokratie.
Pflegegradbeantragung
PflegegradbeantragungLorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique. Duis cursus, mi quis viverra ornare, eros dolor interdum nulla, ut commodo diam libero vitae erat. Aenean faucibus nibh et justo cursus id rutrum lorem imperdiet. Nunc ut sem vitae risus tristique posuere.Pflegegraderhöhung
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KontaktWir unterstützen Sie.
Egal in welcher Lebensphase.
Unabhängig davon, in welcher Lebensphase Sie oder Ihre Liebsten sich befinden, möchten wir Ihnen helfen. Ob Sie einen Pflegegrad haben und Unterstützung im Alltag benötigen, ein pflegender Angehöriger sind und sich eine Entlastung wünschen, eine ärztliche Verordnung erhalten haben und geschulte Hilfe benötigen oder als Privatzahler Hilfe im Haushalt suchen – wir sind für Sie da.